§ 1 Jegliche Einsätze, die in irgendeiner Form Geld abwerfen, werden automatisch als Stunden gutgeschrieben. Der Vorstand bestimmt, ob die finanziell nichts abwerfenden Stunden von koordinierte Einsätzen gutgeschrieben werden oder nicht.
§ 2 Alle Einnahmen der Arbeitseinsätze werden Ende Jahr zusammengefasst. 1/3 davon wird den jeweiligen Mitgliedern pro Stunden als Guthaben (in einer Reisekasse), auf einer separaten Liste gutgeschrieben.
§ 3 Diese am Jahresende abgerechnete Liste der Reisekasse wird jeweils an der Generalversammlung aufgelegt.
§ 4 Jedes Einzelmitglied, ob Aktiv oder Passiv, bestimmt, was mit seinem Guthaben geschieht. Es kann aber nur im Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten, bei Tod oder Austritt des Mitgliedes vollumfänglich ausbezahlt werden.
Elgg, 11. Februar 1996
Der Aktuar: Fredi Schmid
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